- Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für erneuerbare Energien im Jahr 2025 festgelegt. Für Freiflächen-Solaranlagen liegt der Höchstwert bei 6,80 ct/kWh, während Windenergieprojekte an Land 7,35 ct/kWh erhalten. Der Höchstwert für Aufdach-Solaranlagen beträgt 10,40 ct/kWh. Die neuen Höchstwerte für 2025 sind im Vergleich zu 2024 leicht reduziert, was auf gesunkene Stromgestehungskosten zurückzuführen ist. Die Festlegungen sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und helfen, den Ausbau der erneuerbaren Energien in einem wirtschaftlichen Rahmen zu fördern.
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich die neuen Höchstwerte für die Gebotstermine der Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Energien für das Jahr 2025 festgelegt. Für Freiflächen-Solaranlagen beträgt der Höchstwert nun 6,80 ct/kWh. Windenergieprojekte an Land erhalten einen maximalen Gebotswert von 7,35 ct/kWh. Bei Anlagenkombinationen, die im Rahmen der Innovationsausschreibung eingereicht werden, wurde der Höchstwert auf 9,00 ct/kWh angesetzt. Besonders bemerkenswert ist der Höchstwert für Aufdach-Solaranlagen, der bei 10,40 ct/kWh liegt. Diese Werte sind entscheidend, um die ambitionierten Ausbauziele der erneuerbaren Energien nicht nur zu erreichen, sondern auch um die Finanzierungskosten möglichst niedrig zu halten.
Konzepte der Höchstwertanpassung
Die Kontinuität der Höchstwerte für Windenergieanlagen an Land verdeutlicht, dass trotz des gestiegenen Gebotsvolumens keine signifikante Senkung der Zuschlagswerte erfolgte. Zudem blieben die prognostizierten Stromgestehungskosten stabil, was als positive Entwicklung gewertet wird. Für die Bereiche Solar-Freiflächenanlagen, Dachanlagen und Innovationen zeigen sich die neuen Höchstwerte für 2025 leicht reduziert im Vergleich zu 2024. Dieser Rückgang ist insbesondere auf gesunkene Stromgestehungskosten und die Analyse der letzten Ausschreibungsrunden zurückzuführen. Auch das gestiegene Ausschreibungsvolumen für Solarprojekte im kommenden Jahr spielt eine Rolle bei der Neubewertung der Höchstwerte.
Prognosen und Zukunftsperspektiven
Ohne die aktualisierten Höchstwerte hätten die Ausschreibungen auf die im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegten, deutlich niedrigeren Werte zurückfallen können. Ein solcher Rückgang würde das Risiko mit sich bringen, dass nicht das gesamte potenzielle Ausschreibungsvolumen für das Jahr 2025 ausgeschöpft werden kann. Die geplante zeitnahe Prüfung der Höchstwerte für Biomasse- und Biomethanausschreibungen zeigt, dass die Anpassungen mit einem dynamischen Marktgeschehen Schritt halten.
Die Veröffentlichung der Festlegungen erfolgt im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur und steht anschließend auch online zur Verfügung. Diese Maßnahmen unterstreichen das Engagement der Behörde, den Ausbau erneuerbarer Energien in einem wirtschaftlich tragbaren Rahmen voranzutreiben. Die Festlegungen sind somit ein zentraler Baustein in der Energiewende hin zu nachhaltigeren und wirtschaftlich sinnvolleren Lösungen.