- Die Bundesnetzagentur plant, die vermiedenen Netzentgelte ab 2026 jährlich um 25 Prozent zu senken. Die Maßnahme könnte eine Einsparung von 1,5 Milliarden Euro über drei Jahre bewirken. Der Ansatz soll den Verbrauchern finanzielle Erleichterungen verschaffen und die bisherige Subventionierung überholter Kraftwerke beenden. Betreiber dezentraler Anlagen erhalten Zeit, ihre Planungen anzupassen. Ziel ist eine nachhaltigere und gerechtere Kostenverteilung im Stromnetz.
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich einen Entwurf zur Neuregelung der Vergütung für dezentrale Einspeisung, die sogenannten vermiedenen Netzentgelte, vorgelegt. Diese Entgelte, die ursprünglich eingeführt wurden, um die Kosteneffizienz durch die Nutzung lokal erzeugter Elektrizität zu fördern, stehen nun im Fokus einer geplanten Reduktion. Mit dem neuen Ansatz sollen die Stromnetzpreise signifikant gesenkt werden, um den Verbrauchern und Unternehmen in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Erleichterungen zu ermöglichen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erläuterte, dass die Reduzierung der vermiedenen Netzentgelte eine Einsparung von insgesamt 1,5 Milliarden Euro über einen Zeitraum von drei Jahren bewirken könnte. Diese Maßnahme richtet sich gegen die bisherige Subventionierung der Kraftwerke zulasten der Endverbraucher und sei inzwischen überholt.
Plan zur Reduzierung der Entgelte
Der Entwurf sieht eine schrittweise Senkung der Entgelte vor, die ab dem 1. Januar 2026 jährlich um 25 Prozent reduziert werden sollen. Diese Einsparungen sollen bis zum Jahr 2028 erfolgen, wobei bis 2029 keine Entgelte mehr ausgezahlt werden sollen. Der stufenweise Ansatz wurde gewählt, um den Betreibern dezentraler Anlagen ausreichend Spielraum für eine Anpassung ihrer Planungen zu bieten.
Die vermiedenen Netzentgelte, die in der Vergangenheit auf der Annahme basierten, dass lokal erzeugter Strom unmittelbar lokal verbraucht wird, haben sich als immer weniger zutreffend erwiesen. Immer häufiger muss auch dezentral erzeugter Strom über weite Strecken transportiert werden, um Verbrauchszentren zu erreichen, was den ursprünglichen Zweck der Regelungen unterläuft. Diese Entgelte werden von Verbrauchern über allgemeine Netzentgelte getragen und belasten diese jährlich um etwa 1 Milliarde Euro.
Historische Hintergründe und Auswirkungen
Der gegenwärtige Handlungsbedarf ergibt sich aus dem Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028. Die geplante Änderung zielt darauf ab, den Anlagenbetreibern Planungssicherheit zu bieten, indem sie den berechenbaren, stufenweisen Ausstieg aus der Vergütungsregelung festlegt. Dies schafft Klarheit über die künftige Kostenstruktur und gibt den Netzbetreibern und dezentralen Erzeugern einen Leitfaden für die Anpassung ihrer operativen Strategien.
Die vorgeschlagene Regelung markiert einen bedeutenden Schritt in der Umgestaltung der Energiewirtschaft und der Förderung einer nachhaltigen und gerechteren Kostenverteilung im Stromnetz. Verbraucher und Unternehmen dürfen sich auf spürbare Kostensenkungen und eine stärkere Ausrichtung der Energiepolitik auf ökonomische Effizienz freuen.