- Die Bundesnetzagentur hat eine Festlegung zur Behandlung der Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz für Stromnetzbetreiber veröffentlicht. Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll zügig voranschreiten und veraltete Stromzähler ersetzen. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen eine jährliche Gebühr, die je nach Ausstattung zwischen 20 EUR und 50 EUR liegt. Die neue Festlegung schafft Klarheit und Kostensicherheit für Netzbetreiber, die entstandene Kosten von den Netznutzenden zurückfordern können. Obwohl Stellungnahmen umfangreich gewürdigt wurden, ergab sich kein signifikanter Änderungsbedarf am Festlegungsentwurf.
Die Bundesnetzagentur hat heute eine Festlegung zur Behandlung der Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz im Stromnetzbereich veröffentlicht. “Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist zentral für die Energiewende. Unsere Festlegung soll Planungssicherheit über die Behandlung von Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz für Stromnetzbetreiber schaffen,” teilte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, mit.
Moderne Zähler für Verbraucherinnen und Verbraucher
Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll in den kommenden Jahren zügig voranschreiten. Das bedeutet für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass veraltete Stromzähler durch fortschrittliche Geräte ersetzt werden. Bereits seit Anfang 2024 werden die Entgelte für die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Netzbetreibern aufgeteilt. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für diese intelligenten Systeme eine jährliche Gebühr, die in der Regel zwischen 20 EUR brutto und 50 EUR brutto liegt, abhängig davon, ob eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen ist.
Kostenverteilung und Planungssicherheit
Die überschüssigen Kosten tragen die Netzbetreiber, die durch die intelligenten Messsysteme wertvolle Netzzustandsinformationen erhalten und dadurch ihren Netzbetrieb optimieren können. Zuvor bestand bei den Stromnetzbetreibern Unsicherheit darüber, wie die Kosten für intelligente Messsysteme innerhalb der bestehenden Regelungen zu handhaben sind. Mit der neuen Festlegung schafft die Bundesnetzagentur nun Klarheit und Kostensicherheit für die Netzbetreiber. Diese können nach dem Festlegungsentwurf die entstandenen Kosten von den Netznutzenden zurückfordern.
Ein weiterer Aspekt der Festlegung ist die ausgewogene Vorfinanzierung der Kosten, die sowohl von den Netzbetreibern als auch den Netznutzenden getragen wird. In der ersten Konsultation hatte die Bundesnetzagentur zudem einen Abbaupfad der Kosten des konventionellen Messstellenbetriebs vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Verfahrens jedoch revidiert.
Erneute Würdigung der Stellungnahmen
Die Stellungnahmen zur zweiten Konsultation wurden von der Bundesnetzagentur erneut umfangreich gewürdigt. Ein signifikanter Änderungsbedarf am konsultierten Festlegungsentwurf ergab sich daraus nicht. Die Festlegung ist nun in Kraft und soll für die nötige Planungssicherheit bei Stromnetzbetreibern sorgen.