Straßburg - In der Europäischen Union sollen Mitarbeiter von Online-Lieferdiensten und Fahrdienst-Vermittlern mehr Rechte erhalten. Nach intensiven Verhandlungen einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten darauf, den Schutz gegen Scheinselbstständigkeit zu stärken. Es wird geschätzt, dass mindestens 5,5 Millionen Menschen fälschlicherweise als selbstständig eingestuft werden. Eine weitere Vereinbarung sieht vor, dass Entscheidungen über Entlassungen nicht allein durch Algorithmen getroffen werden dürfen, sondern unter menschlicher Aufsicht erfolgen müssen. Diese Regeln gelten auch, wenn ein Mitarbeiter über eine Vermittlungsplattform tätig ist. Zudem wird verboten, dass Daten wie persönliche Austausch unter Kollegen für Verarbeitungszwecke genutzt werden dürfen.

Dennis Radtke, ein beteiligter CDU-Politiker, betonte, dass mit diesem Kompromiss ein klares Signal an Unternehmen wie Uber gesendet wird, dass faire Arbeitsbedingungen und Datenschutz für alle gelten. Die Beweislast für die Selbstständigkeit liegt demnach beim Arbeitgeber, und sollte echte Selbstständigkeit nicht nachgewiesen werden können, muss der Plattformarbeiter als Arbeitnehmer angestellt werden.

Die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments, Elisabetta Gualmini, bezeichnete die Einigung als revolutionären Wandel und betonte, dass Europa nun auch für die prekärsten Arbeitnehmer da ist. Die Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Staaten gilt als Formalität.

Diese Vereinbarungen markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gerechteren Behandlung von Plattformarbeitern in der EU und verdeutlichen das Engagement für den Schutz von Arbeitnehmerrechten in der digitalen Arbeitswelt.

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