- Preiserhöhung bei Amazon Prime.
- Rückerstattungsanträge.
- Stellungnahme von Amazon.
Die Arbeiterkammer klagt wegen der Erhöhung der Amazon Prime-Abonnementpreise.
Die Arbeiterkammer hat vor kurzem gegen den US-Konzern Amazon wegen einer Teuerungsklausel geklagt. Der Konzern hatte im Herbst 2022 die Preise für das „Prime“-Abo erhöht. Kunden, die ihr Abonnement vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben, können nun eine Rückerstattung beantragen. Amazon und die Arbeiterkammer haben einen Vergleich unterzeichnet, der Kunden bis zu 36,50 Euro Rückerstattung sichert.
Preiserhöhung bei Amazon Prime
Amazon hat die Preiserhöhung für das „Prime“-Abo im September 2022 durchgeführt. Die Preise sind dabei für das monatliche Abonnement von 7,99 auf 8,99 Euro und für das Jahresabo von 69 auf 89,90 Euro gestiegen. Die Arbeiterkammer hat daraufhin die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon als rechtswidrig eingestuft und geklagt. Nach langen Verhandlungen haben sich Amazon und die Arbeiterkammer nun auf einen Vergleich geeinigt.
Rückerstattungsanträge
Betroffene Kunden können ihre Ansprüche direkt beim Amazon-Kundenservice auf der Website anmelden. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Dauer des Vertrags ab. Kunden, die eine Jahresmitgliedschaft vor der Preiserhöhung abgeschlossen haben, erhalten bis zu 36,50 Euro zurück. Für Kunden, die monatlich zahlen, sind es 21 Euro für den gesamten Zeitraum seit der Preiserhöhung. Die Anträge müssen bis spätestens 11. September 2024 beim Kundenservice eingereicht werden. Weitere Informationen zum Rückerstattungsprozess stellt die Arbeiterkammer auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Stellungnahme von Amazon
„Transparenz, ein gutes Einkaufserlebnis und das Vertrauen unserer Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Prime-Mitglieder in Österreich über die Preisanpassung unserer Prime-Gebühren transparent informiert. Zugleich haben wir während der Verhandlungen eng mit der AK zusammengearbeitet, um eine Einigung zu erzielen und betroffenen Prime-Mitgliedern in Österreich eine Teil-Rückerstattung der Mitgliedsgebühr anbieten zu können“, teilte Amazon in einer Stellungnahme mit. (APA)